Amtshandlung Niederlande-Van de Pas B.V.
Suchen Sie einen Gerichtsvollzieher für Amtshandlung Niederlande?
Dann sind Sie bei der Gerichtsvollzieherkanzlei Van de Pas B.V. an der richtigen Stelle.
Unsere Arbeitsweise
Gerichtsvollzieherkanzlei Van de Pas B.V. kann das gesamte Inkassoverfahren und eine Amtshandlung Niederlande für Sie durchführen. Vom Versand der Mahnungen bis zu Vorladungen und sonstigen Amtshandlungen in Holland und darauffolgend eine eventuelle Beschlagnahmung.
Sie wollen Ihr Geld natürlich so schnell wie möglich erhalten, aber nicht die Beziehung zu Ihrem Kunden aufs Spiel setzen.
Ihre Vorteile:
● eine feste Ansprechperson, die Deutsch spricht
● ein niederländisches Netzwerk
● Pauschalvergütungen für alle Amtshandlungen in Holland
● ein erfahrenes Team bearbeitet alle Aufgaben
● wir erstellen ein massgeschneidertes Inkassotraject
Amtshandlung Niederlande
Amtshandlungen sind die Tätigkeiten eines Gerichtsvollziehes, die er kraft seiner Tätigkeit als Gerichtvollzieher dem Gesetz entsprechend ausüben darf. In Holland gibt es für diese Amtshandlungen Pauschalvergütungen (sogenannte 'tarieven ambtshandelingen'), und diese werden jährlich angepasst.
Amtshandlungen, die wir durchführen können, umfassen::
● die Zustellung von (ausländischen) Vorladungen
● die Zustellung von (ausländischen) Gerichtsurteilen
● die Beschlagnahme von Gütern und Immobiliën
● gerichtliche Räumungen von Wohnungen und Immobilien
Beispiele von einer Amtshandlung Niederlande ist der Europäische Mahnbescheid und der Europäische Vollstreckungstitel, beide für unbestrittene Geldforderungen. Diese europäischen Titel sollen auf Niederländisch erfasst oder ins Niederländische übersetzt sein, es sein denn, der Schuldner beherrscht nachweislich eine andere Sprache.
Die Amtshandlungen eines Gerichtsvollziehers sind dargelegt im ‘Besluit Tarieven Ambtshandelingen Gerechtsdeurwaarders’. Dieser Beschluss basiert auf dem Gerechtsdeurwaarderswet (= Gerichtsvollziehergesetz) und dem ‘Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering’.